Verlängerung der Massenzustromrichtlinie bis März 2027 geplant

cw. Der Presse war in den letzten Wochen zu entnehmen, dass die EU eine Verlängerung der Massenzustromrichtlinie plant, die die Grundlage für die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG ist. Am 13.06.2025 haben die Innenminister der EU den Vorschlag der Europäischen Kommission gebilligt. Die Massenzustrom-RL soll demnach bis zum März 2027 verlängert werden.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1391