Blick auf die Rechtssprechung
In den letzten Monaten gab es mehrere interessante ober- und höchstrichterliche Entscheidungen, von denen wir Ihnen zwei kurz vorstellen wollen.
Beschäftigungsverbote – sichere Herkunftsstaaten
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 12.12.2024 einen Beschluss zu Ausnahmen von Beschäftigungsverboten für Angehörige sicherer Herkunftsstaaten gefasst. In diesem stellt er fest, dass der generelle Ausschluss von einer Erwerbstätigkeit in bestimmten Konstellationen mit Blick auf Art 1 GG (Menschenwürde) und Art 3 GG (Diskriminierungsverbot) möglicherweise nicht verfassungskonform ist. Dies betrifft Personen, die aufgrund von familiären Bindungen in Deutschland nicht abgeschoben werden können oder deren Gründe für den Asylantrag nicht im Herkunftsland liegen.
In diesen Konstellationen kann nun mit Verweis auf den Beschluss des VGH versucht werden, bei den Ausländerbehörden eine Beschäftigungserlaubnis zu erwirken.
Asyl.net: M33061
Nicht-vulnerable Schutzberechtigte – Italien
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 21.11.2024 (1C 24.23) festgestellt, dass nicht-vulnerablen Schutzberichtigten keine unmenschliche Behandlung in Italien droht. Insbesondere verweist das Gericht darauf, dass karitative und nicht-staatliche Organisationen oder Kirchen Notschlafplätze bereitstellen würden und dass es möglich sei, Erwerbseinkommen in der „Schattenwirtschaft“ zu erzielen. Der Verweis auf illegale Beschäftigung ist mit Blick auf die Bemühungen der EU, diese zu bekämpfen, mindestens verwunderlich.
Asyl.net M32865