Massenabschiebungen nach Syrien? Eine populistische Scheindebatte, die Angst macht
Beratungstipp: Voraussetzungen für Niederlassung und Einbürgerung checken!
cw. Führende CDU-Politiker*innen fantasieren öffentlich über Abschiebungen nach Syrien. Dabei wird teils suggeriert, dass dies massenhaft möglich sei. Dies entspricht jedoch nicht der Realität.
Die meisten Syrer*innen in Deutschland haben einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder den subsidiären Schutzstatus. Hier müsste das BAMF Widerrufsverfahren einleiten, um diese zu entziehen. Und dagegen könnte bei den ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichten geklagt werden.
Und selbst wenn diese dann zum Schluss kommen sollten, dass der Aufenthaltstitel widerrufen wird – was vermutlich lange Zeit dauert – werden viele Syrer*innen Anspruch auf eine andere Aufenthaltserlaubnis haben oder es werden zumindest Duldungsgründe vorliegen. Damit dürften sich dann die ebenfalls stark belasteten Ausländerbehörden beschäftigen.
Nichtsdestotrotz führt die Debatte verständlicherweise zu großer Verunsicherung in der Community. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis und/oder auf Staatsangehörigkeit stellen.
Arbeitshilfe
Die Diakonie Deutschland hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Diese hilft dabei, die Voraussetzungen für den Erwerb verschiedener unbefristeter Aufenthaltstitel sowie für die deutsche Staatsangehörigkeit zu prüfen.
Sie finden die Checklisten unter: https://www.asyl.net/view/checklisten-der-diakonie-zu-unbefristeten-aufenthaltstiteln-und-zur-einbuergerung


https://www.proasyl.de/news/schutzquote-rapide-gesunken-immer-mehr-afghanen-werden-im-asylverfahren-abgelehnt/