Gegenrechtsschutz – jede Klage zählt!
Jannik Jaschinski, Klaas Müller, Marie Müller-Elmau | wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
des Verfassungsblogs
Der autoritäre Populismus wird immer stärker. Die Beispiele sind bekannt: Fidesz in Ungarn, die PiS in Polen, oder Donald Trump in den USA. Sie alle verbindet eine Strategie: Sie missbrauchen legale Mittel, um demokratische Institutionen zu schwächen: die Medien, das Justizsystem, Bildung, schließlich auch das Wahlsystem. Dazu gehört auch die “selektive Gesetzesanwendung”: Gesetze werden nur an den Stellen angewendet, wo es den eigenen politischen Zielen dient.
Erheben Betroffene keine Klage, so bleibt die rechtswidrige Maßnahme bestehen. Zunächst verletzt das Grundrechte: Ein verwehrter Platz in der Regelschule verstellt dem geflüchteten Kind sein Recht auf Bildung, eine Äußerung des Landrats kann vulnerable Gruppen diskriminieren und der Verlust der Gemeinnützigkeit erschwert die demokratische Teilhabe. Die strukturellen Hürden beim Zugang zur Justiz müssen deshalb abgebaut werden.
Deshalb gibt es nun den Gegenrechtsschutz. Dieser soll Betroffene in der Breite gegen autoritäres, missbräuchliches Verwaltungshandeln unterstützen. Der Gegenrechtsschutz vermittelt in geeigneten Fällen über eine einfache Kontaktmöglichkeit eine spezialisierte Anwält*in und übernimmt die Rechtskosten. So wird selektiver Gesetzesanwendung Einhalt geboten, wo sie stattfindet. Denn: Jede Klage zählt!
Weitere Informationen zum Gegenrechtsschutz unter:
www.gegenrechtsschutz.de