Debatte um Arbeitsverbote und Arbeitspflicht

Christian Herrgott, Landrat des Saale-Orla-Kreises, brachte es im Frühjahr 2024 in die bundesweiten Schlagzeilen. In der Sendung von Markus Lanz verkündete er am 22.02.2024, dass bei ihm im Landkreis Asylbewerber*innen zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden sollen. Dem vorausgegangen war eine minimale Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welches die Rahmenbedingungen für diese Tätigkeiten regelt. Die Möglichkeit zur Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit ist nicht neu, aber der Landrat entfachte kurz nach seiner Amtseinführung eine bundesweite Debatte.

Der MDR berichtete, dass im Landkreis Greiz zum 1. September ein Pilotprojekt zur „Arbeitspflicht“ für Asylbewerber*innen in der Kommune starten wird. Der Landrat begründet diese Maßnahme mit der Verbesserung der Integration der Asylsuchenden.

Irritierend ist daran, dass parallel einem Ratsuchenden unseres Projektes während seines laufenden Härtefallverfahrens ein generelles Beschäftigungsverbot erteilt wird. Der Ratsuchende verlor daraufhin seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie seine eigenständige Lebensunterhaltssicherung und muss Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen.

Nachhaltige Wege in die Teilhabe statt „Arbeitspflicht“

Im Rahmen unseres Projektes BLEIBdran+ setzen wir uns für die Abschaffung von Arbeitsverboten ein.
So würden beispielsweise schon eine verstärkte Förderung von Deutschkursen und einige gesetzliche Änderungen dazu beitragen, viel mehr Geflüchteten die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigen nicht zuletzt die Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Darin wird bestätigt, dass mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit der Streichung des Beschäftigungsverbots die Zahl der erwerbstätigen Geflüchteten signifikant steigen würde. Weiterhin würden mit der Streichung aller Arbeitsverbote die Ausländerbehörden massiv entlastet und Geflüchtete könnten sich direkt auf Arbeitsstellen bewerben, ohne durch die monatelangen Erlaubnisverfahren bei den Behörden von der Arbeitsaufnahme abgehalten zu werden.