Anklageerhebung wegen Volksverhetzung gegen den Vizepräsidenten des VG Gera

Die Staatsanwaltschaft Gera hat im April vor dem Landgericht Anklage gegen Dr. Bengt Fuchs wegen Volksverhetzung erhoben, wie im Juni bekannt wurde. Das Landgericht muss jetzt über die Zulassung entscheiden.

Dr. Bengt Fuchs entscheidet seit letztem Sommer nicht mehr über Asylverfahren, seit Herbst ist er als Referatsleiter ins TMJMV abgeordnet.

Das Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO) berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung gem.
§ 130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) erhoben habe –
dieser Straftatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann kann diese unter Umständen auch dienstrechtliche Konsequenzen haben – nach
§ 24 Nr. 1a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) führt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und zur sofortigen Entlassung aus dem Richterdienst.

Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen ein Schuldeingeständnis sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro einzustellen, hat Dr. Fuchs ausgeschlagen – vermutlich aufgrund des parallel laufenden Disziplinarverfahrens.

Update: Am Freitag, den 25.07. 2025 wurde bekannt, dass das Landgericht das Verfahren nicht zugelassen hat. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht. Der MDR berichtete: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/gera/richter-fuchs-kein-gerichtsverfahren-100.html