BMI-Anwendungshinweise zum Chancenaufenthalt aktualisiert

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat aktualisierte Anwendungshinweise zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetzes herausgegeben.

Die Ausländerbehörden sind angehalten, die Betroffenen bei ihren Bemühungen zu unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen. Konkret sollen sie Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Erlangung der deutschen Sprachkenntnisse aufzeigen.

Die BMI-Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsgesetz finden Sie unter: https://bimf.thueringen.de/media/tmmjv_migrationsbeauftragte/th10/bimf/Flucht_und_Asyl/Dateien_Flucht/Aktualisierte_Anwendungshinweise_zum_Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz_rein-1.pdf

Hinweis

Die BMI-Anwendungshinweise sind für Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte nicht bindend, können aber als Argumentationshilfe genutzt werden. Die Thüringer Erlasse zum Chancenaufenthalt hingegen sind für Ausländerbehörden bindend.

Die Erlasse finden Sie unter: https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2021/Erlasslage-Auslaenderrecht.pdf

In der Erstausgabe von BLEIBdran+ Das Magazin haben wir die Bundes- und Landesregelungen vorgestellt.