EU-Rat beschließt Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie

Am 04.03.2022 hat der europäische Rat erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie beschlossen, um eine schnelle Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten zu gewährleisten. Laut Ausländerzentralregister leben zur Zeit 1,17 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland.

Mit Beschluss vom 19.10.2023 hatte der EU-Rat den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine zuletzt bis zum 04.03.2025 verlängert. Der andauernde Krieg verhindert jedoch eine sichere Perspektive für die Geflüchteten, sodass sich weiterhin Fragen nach Schutzstatus und Einreise stellen.

Im Juni wurde auf europäischer Ebene nun der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 04.03.2026 verlängert.

Der aktuelle Durchführungsbeschluss muss nun noch in deutsches Recht umgesetzt werden – aktuell gilt der „vorübergehende Schutz“, der in Deutschland durch § 24 AufenthG geregelt ist, bis zum 03.03.2025. Die Bestimmungen zur Einreise wurden bis zum 31.12.2024 für bestimmte Personengruppen verlängert.