Neuer Erlass – Ausbildung und Prüfung in den Gesundheitsfach- und Pflegeberufen

Ausländerinnen und Ausländer mit ungeklärten Identitäten

cw. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) hat zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 14.08.2025 einen Erlass veröffentlicht, der sich mit der Zulassung von Personen mit ungeklärter Identität zur Prüfung in Gesundheits- und Pflegeberufen auseinandersetzt.

Im letzten Magazin, das Ende Juli erschienen ist, hatten wir bereits über das Thema berichtet und davon abgeraten, Geflüchtete ohne Pass in die Pflegehelfer*innenausbildung zu vermitteln – nachdem wir auch 2025 in mehreren Fällen wieder auf große Schwierigkeiten bei der Prüfungszulassung gestoßen sind.

Mit dem Erlass wurde nun klargestellt, dass Nationalpässe oder ausländische Passersatzpapiere genau wie deutsche Passersatzpapiere, aber auch Aufenthaltsgestattungen und Duldungen als Identitätsnachweis zulässig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Personalien auf eigenen Angaben beruhen. Auch Personen, mit rechtlich nicht abschießend geklärter Identität sind zur Prüfung zuzulassen. Das Landesverwaltungsamt soll davon absehen, Personen mit ungeklärter Identität zur Passbeschaffung aufzufordern, da bei Schutzberechtigten und Asylsuchenden die Passbeschaffung unter Umständen unzumutbar ist.

Da der letzte Erlass vom Landesverwaltungsamt mit Blick auf die ThürSOPfH als unbeachtlich erklärt wurde, haben wir das Landesverwaltungsamt zur Sicherheit gefragt, wie sie den neuen Erlass werten – erfreulicherweise wurde uns mitgeteilt, dass das Landesverwaltungsamt den Erlass als fachaufsichtliche Weisung versteht und entsprechend verfahren wird.

Es ist dementsprechend in Thüringen nun ohne Sorgen vor der Prüfungszulassung möglich, Geflüchtete mit ungeklärter Identität und/oder ohne Pass in eine Ausbildung in den Gesundheitsfach- und Pflegeberufen zu vermitteln!

Den Erlass als PDF finden Sie unter dem folgenden Link: https://ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2025/11/2025-08-14-THR-RS-Identitaetsnachweis-zur-Pruefungszulassung.pdf