Reformen, die wirken?
Ein Blick in das Jahresgutachten 2025 des SVR
von Prof. Dr. Birgit Glorius | Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR)
Mit seinen jährlichen Gutachten zum Stand der Integration fühlt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) der deutschen Einwanderungsgesellschaft Jahr für Jahr den Puls. Der Fokus des Jahresgutachtens 2025 lag auf der Implementierung der zahlreichen Gesetze und Verordnungen, die im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik in den vergangenen Jahren verabschiedet wurden. Das resultiert aus dem hohen Handlungsdruck, der sich in dem dynamischen und kontrovers diskutierten Bereich der Migrations- und Integrationspolitik aufbaut.
Von den gesetzgebenden Institutionen wird erwartet, dass sie auf die Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft schnell reagieren. Allerdings wird allein durch die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen noch keine Verbesserung erreicht. Die entwickelten Gesetze müssen auch praxistauglich sein, damit sie wirken können! Das Jahresgutachten 2025 zeigt, wie der beschriebene Handlungsdruck in manchen Fällen dazu geführt hat, dass Gesetze in schneller Folge geändert wurden. Das stellt hohe Anforderungen an die für die Umsetzung zuständige Verwaltung, die ohnehin schon stark belastet ist und bei der Schulung des Personals mit den Veränderungen kaum Schritt halten kann. Aus diesem Grund rät der SVR zu einer durchdachten Gesetzgebung, die auf Nachhaltigkeit setzt und die die Implementierung von Beginn an mitdenkt. Nur so erfahren Betroffene, Verwaltung und Unternehmen Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Eine zentrale Empfehlung des Sachverständigenrates ist die Einführung verbindlicher Praxis-Checks, mit denen Gesetzesvorhaben vor Inkrafttreten auf ihre praktische Umsetzbarkeit geprüft werden, um unerwartete Probleme zu vermeiden und stabile Entscheidungen zu ermöglichen. Um Ausländerbehörden mit ihren vielfältigen und komplexen Aufgaben zu entlasten, empfiehlt der SVR vor allem die Einführung digitaler Verfahrensschritte sowie die Bündelung von Zuständigkeiten für verschiedene Verfahrensarten auf Landesebene.
Anhand dreier konkreter Politikfelder untersucht das SVR-Jahresgutachten 2025 die Implementierung von Maßnahmen und Gesetzen: der Fachkräfteeinwanderung, der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und dem Thema Einbürgerung. An dieser Stelle soll auf die Analyseergebnisse zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vertiefend eingegangen werden.
Gelingensbedingungen für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sind ein frühzeitiger Zugang zu Sprachkursen und Arbeitserlaubnis, die rasche Anerkennung der mitgebrachten Berufsqualifikationen sowie eine verlässliche Kinderbetreuung – vor allem für die jungen Mütter unter den Geflüchteten. Auf der Arbeitgeber*innenseite sind deren Offenheit gegenüber der Neueinstellung von Geflüchteten als Erfolgsfaktor zu nennen, sowie natürlich eine konjunkturelle Lage, die einen Bedarf an Arbeitskräften generiert.
Die Langzeitbeobachtung der 2015 eingereisten Geflüchteten zeigt, dass diese zwar etliche Jahre benötigen, um in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen einzumünden. Doch nach etwa sieben Jahren haben sich zumindest bei den Männern die Beschäftigungsquoten an den deutschen Durchschnitt angeglichen. In jüngerer Zeit stehen vor allem die Beschäftigungsquoten ukrainischer Geflüchteter unter politischer Beobachtung. Denn ein europaweiter Vergleich zeigt, dass ukrainische Geflüchtete in anderen EU-Ländern weitaus häufiger erwerbstätig sind als in Deutschland (Abb. 1).
Als Grund für diese Unterschiede dürfte – neben der oben bereits erwähnten schwierigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Müttern unter den Geflüchteten – vor allem der bislang in Deutschland geltende „Sprache zuerst“-Ansatz gelten, der Geflüchteten zunächst den Besuch eines Sprachkurses ermöglicht. Weitere Maßnahmen wie das Qualifikationsanerkennungsverfahren oder Weiterqualifizierungsangebote sollen helfen, eine nachhaltige und qualifikationsadäquate Beschäftigung zu finden. Und der europaweite Vergleich zeigt, dass der Anteil der qualifikationsadäquat Beschäftigten in Deutschland tatsächlich höher ist als im europäischen Durchschnitt (46 % vs. 38 %). So ist das Aufgeben des „Sprache zuerst“-Ansatzes vor dem Hintergrund längerfristiger Bleibeintentionen ukrainischer Geflüchteter zumindest zwiespältig zu bewerten.
Die Einführung des sogenannten Job-Turbo im Herbst 2023 sollte die Arbeitsmarktbeteiligung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland beschleunigen. Kernelement ist eine erhöhte Beratungsintensität der kommunalen Jobcenter, die bereits nach einer ersten kurzen Phase des Spracherwerbs alle sechs Wochen Beratungsgespräche führen sollen. Gefördert wird vorrangig ein rascher Arbeitsmarkteinstieg – gegebenenfalls auf einem zunächst unterhalb der eigenen Qualifikation liegenden Niveau, jedoch mit der Option, sich berufsbegleitend sprachlich und fachlich so weiterzuentwickeln, dass eine qualifikationsadäquate Beschäftigung möglich wird. Damit übernimmt Deutschland Elemente aus dem „Arbeit zuerst“-Ansatz, ohne den Vorrang der sprachlichen Qualifizierung ganz aufzugeben.
Bislang gibt es noch wenige Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Job-Turbo. Erste bundesländervergleichende Daten weisen darauf hin, dass die Maßnahmen auf kommunaler und Länderebene in unterschiedlicher Intensität umgesetzt werden. Spitzenreiter ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das den Job-Turbo in sein landeseigenes Programm „Vermittlungsoffensive“ – das auf die Gewinnung von Fachkräften abzielt – übernommen hat.
Eine Daten- und Literaturanalyse ermittelt folgende Ursachen für die unterschiedliche Intensität, mit der der Job-Turbo in den Kommunen zum Einsatz kommt: diese reichen von einem unterschiedlichen Verständnis der Programmziele (nachhaltige Arbeitsmarktintegration vs. zügige Reduzierung der Personen im SGB II-Bezug) über die lokale Steuerung (spezialisierte Teams für Beratung von Geflüchteten versus generische Strukturen) und die Nutzung von Ermessensspielräumen bis hin zum Umgang mit Zielkonflikten bei knappen Ressourcen. Als wichtige strukturelle Gelingensbedingungen zeigen sich die frühzeitige Mitwirkung von Wohlfahrtsverbänden und Migrant*innenorganisationen sowie die Vernetzung mit Arbeitgeber*innen.
Steigende Beschäftigungsquoten ab 2024 und sinkende Arbeitslosenquoten unter ukrainischen Geflüchteten sind ein erstes Indiz für die Wirksamkeit des Turbos (Abb. 2). Die vergleichsweise langsame Reduzierung des SGB-Bezugs könnte allerdings darauf hinweisen, dass die Geflüchteten vorrangig in prekäre Beschäftigungen mit geringen Vergütungen vermittelt werden.
Diese ersten Beobachtungen hinsichtlich der Wirksamkeit des Job-Turbo veranlassen den SVR zu folgenden Einschätzungen und Empfehlungen: die Flexibilisierung der Ansätze zur Arbeitsmarktintegration ist zu begrüßen, doch sprachliche und fachliche Weiterqualifizierungen sollten unbedingt beibehalten werden und der Zugang zu entsprechenden Maßnahmen überall ermöglicht werden. Anerkennungsverfahren sollten vereinfacht und beschleunigt werden, beispielsweise durch die Digitalisierung von Verfahrensschritten und die Zulassung von englischsprachigen und muttersprachlichen Dokumenten. Wie alle neuen Gesetze und Umsetzungsstrategien sollte auch der Job-Turbo umfassend und ländervergleichend evaluiert werden. Denn in einem Einwanderungsland, wie Deutschland es ist, lohnt es sich, über einen erprobten Instrumentenkasten zu verfügen, der für die verschiedensten Herausforderungen der beruflichen Integration passende Maßnahmen bereithält.
Das vollständige Jahresgutachten ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2025/06/Jahresgutachten-2025_barrierefrei.pdf
Quellen:
BA 2024c: Informationen zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Stand: Juni 2024), Nürnberg.
Eine Gesamtübersicht findet sich bei Kosyakova 2024 und Kosyakova/Brücker 2024. Quelle: Kosyakova 2024: 42–45;




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