Tipps bei Leistungsausschluss in Dublin-Fällen
Besonders besorgt uns aktuell der von der letzten Bundesregierung verabschiedete Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG für Personen, für die ein anderer Dublin-Staat zuständig ist und die keine Duldung erhalten.
Einzelne Thüringer Landkreise setzen dies bereits um, mit schrecklichen Folgen – es drohen Obdachlosigkeit, Hunger, Verelendung und Schutzlosigkeit.
Die GGUA hat eine Präsentation zu den rechtlichen Grundlagen erstellt, sowie dazu, wie gegen einen Leistungsausschluss vorgegangen werden kann. Sie finden die Präsentation als PDF unter:
https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/AsylbLG/Leistungsausschluss_Dublin.pdf