Neue Empfehlungspapiere der AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke

cw. Die AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke, die von BLEIBdran+ geleitet wird, hat im Februar zwei Papiere veröffentlicht:

Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung greifen aus verschiedenen Gründen kaum noch. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrer Jahresauftaktklausur im Januar 2026 beschlossen, dass Personen, die arbeiten oder eine Ausbildung haben, auch hierbleiben dürfen. Und Schleswig-Holstein hat einen Vorstoß im Bundesrat gemacht, der sich diesem Thema widmet – Anlass für uns, die aus unserer Sicht notwendigen Änderungen noch einmal zusammenzufassen:

Empfehlungen: Notwendige aufenthaltsrechtliche Reformen für einen Beitrag zur Fach- und Arbeitskräftesicherung
https://ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2026/02/AufenthrReformenAusbildungsBeschaeftigung_02_2026.pdf

Der schon länger geplante (und weiterhin nicht umgesetzte), aus vielen Gründen kritisierte Rechtskreiswechsel trifft Geflüchtete mit einer Behinderung besonders stark. Gemeinsam mit Handicap International und unterstützt von mehreren Verbänden haben wir analysiert, welche Auswirkungen der Rechtskreiswechsel hätte:

Empfehlungen zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
https://ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2026/02/Empfehlungen-zum-Leistungsrechtsanpassungsgesetz.pdf