Asylbewerberleistungsgesetz – Analogleistungen erst nach 36 Monaten
Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz wurde die Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von 18 auf 36 Monate erhöht. Damit erhalten Geflüchtete, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, jetzt drei Jahre lang verminderte Leistungen unterhalb des Existenzminimums sowie nur eingeschränkte medizinische Versorgung.