Aus Gründen neugierig!
tf., cw. Unser Beratungsteam erreichen täglich viele Anfragen – sowohl von unseren Ratsuchenden, als auch von Multiplikator*innen. Damit wir Fragen per Mail oder am Telefon schnell und kompetent beantworten können, haben wir unsere wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst:
Welchen Aufenthaltsstatus hat die ratsuchende Person aktuell?
Die Information, ob eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt oder ob sich die ratsuchende Person noch im Asylverfahren befindet oder eine Duldung innehat, ist eine der wichtigsten Informationen. Je nach Aufenthaltsstatus gelten andere „Spielregeln“. Die Aufnahme von Ausbildung und Arbeit setzt z. B. bei Personen in Aufenthaltsgestattung und Duldung eine Genehmigung der Ausländerbehörde voraus. Bei Personen im Asylverfahren fragen wir regelmäßig auch, ob (und wenn ja welche) Entscheidung vom BAMF ergangen ist, da auch dies zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen kann.
Welcher Aufenthaltstitel liegt vor?
Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, sollte unbedingt den Paragraphen auf der Vorderseite des Aufenthaltstitels kennen. Es gibt z. B. Aufenthaltstitel, die Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit voraussetzen. Auch für die aufenthaltsrechtliche Beratung, wie z. B. bei der Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels, ist es entscheidend zu wissen, welcher Aufenthaltstitel vorliegt. Denn nach welchen Voraussetzungen der unbefristete Aufenthalt vergeben wird, hängt stark von der Grundlage der Aufenthaltserlaubnis ab.
Aus welchem Land kommt die ratsuchende Person?
Die Information, aus welchem Land jemand kommt, ist eine wichtige Information. Personen aus sicheren Herkunftsländern dürfen z. B. im Asylverfahren oder mit Duldung nicht arbeiten. Das Herkunftsland ist aber z. B. auch ein wichtiges Indiz, wenn sich zum Beispiel die Frage stellt, ob jemand akut von Abschiebung bedroht ist.
Wo wohnt die ratsuchende Person aktuell?
Das BLEIBdran+-Projekt ist ein Netzwerk für Geflüchtete mit Wohnort in Thüringen. Wir haben Teilvorhabenpartner in verschiedenen Regionen im Freistaat und vermitteln gern an die richtige regionale Anlaufstelle in unserem Netzwerk. Bei Anfragen aus anderen Bundesländern verweisen wir gern an das zuständige WIR-Netzwerk in der jeweiligen Region.
Ist die Identität der ratsuchenden Person geklärt?
Auch wenn kein Pass vorliegt, gibt es oft Möglichkeiten, die Identität nachzuweisen, z. B. durch einen Führerschein oder eine ID-Karte aus dem Herkunftsland. Ob (und wann) die Identität geklärt ist, hat z. B. auf die Frage Einfluss, ob jemand eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung bekommen kann.
Wie lange ist die Person schon in Deutschland?
Gerade mit Blick auf die Bleiberechtsregelungen ist es sehr wichtig zu wissen, wie lange jemand schon hier ist, da hier oft Voraufenthaltszeiten zu erfüllen sind. Oft ist es zudem wichtig zu wissen, wann die Duldung das erste Mal erteilt wurde, da bei einigen Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung zudem Vorduldungszeiten erfüllt werden müssen.
Wie alt ist die ratsuchende Person?
Ist die Person unter 18 Jahre alt und z. B. als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingereist, sollte unbedingt auch der Vormund benannt und eingebunden sein. Für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen greifen ggf. andere Strukturen bei der Arbeits- und Ausbildungsförderung, z. B. bei der Förderung der Erstausbildung. In BLEIBdran+ dürfen wir Teilnehmer*innen ab 14 Jahren ins Projekt aufnehmen.
Ist ein Schulabschluss, Berufsabschluss oder ein Studium vorhanden und gibt es dazu Nachweise?
Insbesondere bei Anfragen zur Ausbildung ist es wichtig zu fragen, ob ein Schulabschluss in Deutschland oder in einem anderen Land absolviert wurde und ob ggf. schon prallell ein Anerkennungsverfahren in die Wege geleitet wurde. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, ob die Dokumente bereits in Deutschland sind oder ob Zeugnisse nachträglich besorgt werden können.
Was muss zum ersten Termin mitgebracht werden?
Die Themen unserer Ratsuchenden sind sehr individuell und häufig komplex. Diese Fragen dienen lediglich der ersten Einschätzung eines Falls durch das Beratungsteam. Bei der Erstberatung sollten unbedingt alle Dokumente (BAMF, Ausländerbehörde, Sozialamt, Verwaltungsgericht, Zeugnisse, …) mitgebracht werden, damit sich der oder die Berater*in ein umfassendes Bild machen kann – nur so ist es möglich, im Einzelfall gut zu beraten.


EBZ
Bild von jessica45 auf Pixabay