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Ausbildung als Pflegehelfer*in – nicht immer eine gute Entscheidung!

Auch in diesem Jahr haben sich wieder verschiedene Migrationsberater*innen an BLEIBdran+ gewandt mit einem Thema, das seit Jahren Probleme bereitet: Personen, die eine Ausbildung als Pflegehelfer*innen gemacht haben, werden in Thüringen ohne Pass oder Personalausweis nicht zur Prüfung zugelassen.

Blick auf die Rechtssprechung

In den letzten Monaten gab es mehrere interessante ober- und höchstrichterliche Entscheidungen, von denen wir Ihnen zwei kurz vorstellen wollen.

Aktuelles zum Leistungsausschluss

Mit dem am 31.10.2025 in Kraft getretenen sogenannten Sicherheitspaket wurde in § 1 AsylbLG Abs. 4 neu eingeführt: Dieser sieht für bestimmte Fallgruppen einen kompletten Ausschluss von Sozialleistungen vor. Wir informieren in diesem Text über aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Leistungsausschluss.

Die Arbeitspflicht in Thüringen

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz können Menschen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, zu der Ausübung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden unter Androhung der Reduzierung der Leistungen bei Nicht-Ausübung der Tätigkeit.