Kürzungen im AsylbLG
Am 29.10.2024 wurde im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Abs. 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes bekanntgegeben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Inflation in Deutschland rückläufig ist und dadurch eine Nullrunde für Sozialleistungsempfänger*innen angemessen sei.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehe kein Bestandsschutz und somit komme es zu einer Reduktion der Grundleistungen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte in seiner Stellungnahme vom 9. September 2024 diese Berechungsgrundlage. Pro Asyl schätzt den Beschluss als „Nächste[n] Akt im Theater der Diskriminierung: Minusrunde für Geflüchtete“ ein.
Zum Beispiel haben alleinstehende Erwachsene, die Leistungen nach § 3a AsylbLG bekommen, durch die Kürzung am Ende ganze 19 Euro weniger zur Verfügung (statt 460 Euro lediglich 441 Euro). Bei Kindern unter 6 Jahren sinkt der Satz von 312 auf 299 Euro.
Weitere Infos sowie eine tabellarische Übersicht über die neuen Leistungssätze finden Sie hier: https://www.asyl.net/view/grundleistungen-des-asylbewerberleistungsgesetzes-fallen-2025-niedriger-aus
Quellen
Stellungnahme vom Paritätischen Wohlfahrtsverband:
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/2024_RBSFV_Stellungnahme_Paritaetischer.pdf
Beitrag von ProAsyl: https://www.proasyl.de/news/naechster-akt-im-theater-der-diskriminierung-minusrunde-fuer-gefluechtete/