Wir können Zuwanderung!
Die IHK Erfurt ist einer von 28 Kooperationspartnern von BLEIBdran+. Im Interview gibt Juan Cantos vom „Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte“ der IHK Erfurt Einblicke in die Arbeit des vierköpfigen Teams.
Die IHK Erfurt ist einer von 28 Kooperationspartnern von BLEIBdran+. Im Interview gibt Juan Cantos vom „Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte“ der IHK Erfurt Einblicke in die Arbeit des vierköpfigen Teams.
Die Praxis zur Bezahlkarte in den Thüringer Landkreisen ist sehr divers – die Landkreise haben unterschiedliche Anbieter, zudem werden Gebietseinschränkungen unterschiedlich gehandhabt.
Das Kolping-Bildungswerk Thüringen bietet zwei Maßnahmen an, um zum Abschlusszeugnis zu gelangen. BLEIBdran+ hat mit Karina Dönicke, Bereichsleiterin AMDL – Maßnahmen, gesprochen, welche Voraussetzungen die Teilnehmer*innen erfüllen müssen und wie die Maßnahmen ablaufen.
Mit Mirjam Kruppa, die seit 2015 mit einer kleinen Unterbrechung Beauftragte für Integration und Migration ist, blicken wir auf die vergangene Legislaturperiode in Thüringen zurück. Wir sprechen mit ihr über Errungenschaften ebenso wie über Hürden der Integration.
Die letzten Jahre waren von zahlreichen Gesetzesänderungen geprägt – manche davon hatten positive Auswirkungen auf Geflüchtete, andere sind sehr nachteilig für diese. Wir freuen uns, dass Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration, BLEIBdran+ ein Interview gegeben hat, in dem wir auf die Bilanz der Ampelregierung blicken.
Die Forscher*innen fragen, inwiefern die administrative Ungleichbehandlung von Migrant*innen in Bundesländern und Kommunen den Gleichbehandlungsgrundsatz untergräbt und den Rechtsstaat schwächt.
Viele Syrer*innen sind nach dem Sturz Assads und durch die populistischen Äußerungen einiger deutscher Politiker*innen verunsichert und fürchten um ihren Aufenthaltsstatus.
Das neue Ausbildungsjahr steht vor der Tür. Eine Ausbildung kann für Personen mit Duldung eine Möglichkeit sein, ihren Aufenthalt zu sichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (vgl. § 60c AufenthG sowie § 16g AufenthG).
Besonders besorgt uns aktuell der von der letzten Bundesregierung verabschiedete Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG für Personen, für die ein anderer Dublin-Staat zuständig ist und die keine Duldung erhalten.
Aktuell verschickt das BAMF an in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte wohl unabhängig vom Stand des Asylverfahrens Schreiben mit dem Hinweis auf das Unterstützungsprogramm Helios+.