Neue Empfehlungspapiere der AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke

cw. Die AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke hat im August und September gleich drei Papiere veröffentlicht, die wir Ihnen vorstellen möchten:

Beschäftigungsbedingungsprüfungsmodelle auf dem Prüfstand (04.08.2025)

Das komplexe Verfahren beim Arbeitsmarktzugang von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung kostet Zeit und Verwaltungskapazitäten, schreckt Arbeitgeber*innen ab und führt dazu, dass Jobangebote wegen langer Bearbeitungszeiten verfallen. Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen schützt in der Praxis nur bedingt vor Ausbeutung: Selbst wenn Bedingungen „auf dem Papier“ stimmen, bleiben Missstände wie unbezahlte Überstunden bestehen.

Daher haben wir verschiedene Reformmodelle unter die Lupe genommen und aus Praxissicht beurteilt.

Über diesen Link gelangen Sie zum Empfehlungspapier: https://ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2025/08/Beschaeftigungsbedingungspruefungsmodelle_WIR_AG_Aufenthaltsverfestigung_04.08.2025.pdf

Beschäftigungsverbote für Personen aus sog. sicheren Herkunftsländern (06.08.2025)

Es liegt ein Gesetzentwurf vor, der es der Bundesregierung künftig erlauben soll, sogenannte „sichere Herkunftsländer“ per Rechtsverordnung festzulegen, also ohne Zustimmung des Bundesrats. Die AG Aufenthaltsverfestigung hat sich mit den Konsequenzen auseinandergesetzt, die drohen, wenn der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung beschlossen wird. Für Personen aus den sog. sicheren Herkunftsstaaten gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot: sowohl während des Asylverfahrens als auch bei Ablehnung im Status der Duldung. Wird dieses Verbot in Zukunft auf weitere per Verordnung eingestufte Staaten angewandt, drohen deutlich mehr „unlösbare“ Fälle.

Über diesen Link gelangen Sie zum Empfehlungspapier: https://ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2025/08/Beschaeftigungsverbote-fuer-Menschen-aus-sog-Sicheren-Herkunftsstaaten.pdf

Geplante Änderungen beim Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden: Rückschritt mit weitreichenden Folgen (30.09.2025)

Der Kabinettsentwurf vom 03.09.2025 sieht vor, Asylsuchenden nach BAMF-Ablehnung die Beschäftigungserlaubnis zu verweigern – selbst während eines fristgerecht laufenden Klageverfahrens. Hinzu kommen neue Arbeitsverbote bei vermeintlichen Verletzungen der Mitwirkungspflichten. Beide Regelungen kollidieren mit EU-Recht und erzeugen erhebliche Rechts- und Praxisunsicherheiten.

Die Folgen sind absehbar: Integration wird gebremst, Fach- und Arbeitskräfteengpässe verschärfen sich, Sozialausgaben steigen, und der Verwaltungsaufwand steigt enorm.

Statt den Zugang zum Arbeitsmarkt einzuschränken plädieren wir dafür, den Arbeitsmarktzugang zu entbürokratisieren, Beschäftigung auch während des Klageverfahrens zu ermöglichen und (mutmaßliche) Mitwirkungspflichtverletzungen nicht pauschal mit Arbeitsverboten zu sanktionieren.

Über diesen Link gelangen Sie zum Empfehlungspapier: https://ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2025/09/Rueckschritt_mit_weitreichenden_Folgen_Arbeitsmarktzugang_GEAS_30.09.2025.pdf

Foto der drei Papers auf einem kleinen Stapel