Politisches Ringen um die GEAS-Umsetzung in Deutschland
Gastbeitrag von Inka Rehbehn | Flüchtlingsrat Thüringen e. V.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im April 2024 vom EU-Parlament beschlossen. Die Reform umfasst eine Reihe von Verordnungen und wenigen Richtlinien, welche ab Mitte Juni 2026 in den Ländern der Europäischen Union zumeist Anwendung finden. Für die direkte Anwendung in Deutschland wurden im Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Monaten das GEAS-Anpassungs- und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz diskutiert. Diese umfassen u. a. neue Regelungen für Asylverfahren und die Unterbringung von Schutzsuchenden.
Nach langer Uneinigkeit von Union und SPD wurde im GEAS-Gesetzgebungsprozess am 27. Februar im Bundestag abschließend über das GEAS-Anpassungsgesetz abgestimmt und es wurde mit 309 Ja-Stimmen verabschiedet. Allerdings stimmten viele Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf und übten teils harte Kritik.
Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in der Bundestagsdebatte die deutsche Migrationspolitik „schärfen und härten“ will und die SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede betonte, dass mit GEAS „ein „neuer Rahmen“ mit mehr Ordnung, hohen menschenrechtlichen Standards und einem funktionierenden Solidaritätsmechanismus geschaffen werde“, gab es aus der Opposition weiterhin Kritik. Der AfD ging die GEAS-Umsetzung nicht weit genug, Lukas Benner von den Grünen nannte die Reform die „größte Asylrechtsverschärfung seit 1993“ und kritisierte, dass die Bundesregierung mehr Härte als nötig ins Gesetz bringe. Clara Bünger (Die Linke) sprach von einem europäischen Abschottungsregime und kritisierte die Implementierung von neuen Möglichkeiten der Inhaftierung und Entrechtung von Schutzsuchenden.
Obwohl die GEAS-Reform vor allem in Verordnungen auf europäischer Ebene implementiert wurde, welche auch in Deutschland direkte Gültigkeit haben, lässt sie den Ländern viele Umsetzungsspielräume, welche daher in nationalen Gesetzen geregelt werden. Das GEAS-Anpassungs- und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz gewährleisten dabei nur unzureichend die in der GEAS-Reform fundiert festgelegten Schutz- und Versorgungsgarantien für vulnerable Gruppen. Stattdessen werden repressive Elemente und Spielräume der GEAS-Reform nicht nur umfassend umgesetzt, sondern auch durch weitere nationale repressive Vorstöße ergänzt – etwa in Form der Sekundärmigrationszentren und Return Hubs.
Im Zusammenhang mit der
GEAS-Reform gingen zwei Schlagzeilen durch die Presse: die Streichung von Integrationskursen und der beschleunigte Zugang zum Arbeitsmarkt von Menschen im Asylverfahren. Der beschleunigte Zugang zum Arbeitsmarkt mag auf den ersten Blick eine Verbesserung sein. Auch ohne abgeschlossenes Asylverfahren sollen Menschen grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen. Das Innenministerium teilte aber bereits mit, dass für Dublin-Fälle weiterhin gilt, dass sie erst nach sechs statt drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen dürfen. Ebenfalls nicht profitieren von der Neuregelung sollen bereits abgelehnte Asylbewerber*innen und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken.
Im Zuge von beschleunigten Verfahren, der Einrichtung von Sekundärmigrationszentren und gekürzten Überstellungsfristen im Kontext der GEAS-Reform ist fraglich, wer noch den Weg in Arbeit finden wird. Zudem begünstigt die Kürzung der Integrationskurse die Verdrängung von geflüchteten Menschen in Niedriglohnsektoren und unqualifizierte Jobs und begünstigt damit Arbeitsausbeutung und die Verstetigung fehlender Integrationsmöglichkeiten.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-geas-1149762


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