Für welche Länder ist das BAMF in Thüringen zuständig?

cw. Ab und an lohnt sich ein Blick darauf, für welche Länder Thüringen im Asylverfahren überhaupt zuständig ist – denn hier kommt es hin und wieder zu Änderungen. Während die zugangsstärksten Länder in allen Bundesländern bearbeitet werden, werden andere nur von einem oder wenigen BAMF-Standorten bzw. Bundesländern bearbeitet.

Beim Blick auf die aktuelle Verteilung fällt insbesondere auf, dass Thüringen nicht mehr für die Elfenbeinküste zuständig ist – Asylanträge von Personen aus der Elfenbeinküste werden nunmehr in Bayern und Niedersachsen entschieden.
Zur Zeit ist Thüringen für folgende Länder zuständig:
Afghanistan, Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Georgien, Ghana, Indonesien, Iran, Irak, Irland, Kambodscha, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nord-Mazedonien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Somalia, Staatenlos, Syrien, Trinidad & Tobago, Türkei, Ungeklärt.

BT-Drucksache 21/4659:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/046/2104659.pdf

Weltkarte zeigt Länder, für die Thüringen im Asylverfahren zuständig ist, hervorgehoben in Rot.