Arbeitshilfe zur Aufenthaltsverfestigung für Ukrainer*innen

gh. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat im Juni 2026 ihre Arbeitshilfe „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 24 AufenthG – Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ aktualisiert.

Bis zum 04.03.2027 wurde die Geltungsdauer des
§ 24 AufenthG für einen großen Teil der Geflüchteten verlängert. Wie es danach weitergehen kann bzw. welche Wege jetzt beschritten werden können, um auch im Anschluss eine Aufenthaltsperspektive zu haben, wird in der Arbeitshilfe praxisnah erklärt.

Sie finden die Arbeitshilfe als PDF unter folgendem Link: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Publikationen/2606-16_Arbeitshilfe-UKR-final.pdf