Aufenthaltssicherung während der Ausbildung
Das neue Ausbildungsjahr steht vor der Tür. Eine Ausbildung kann für Personen mit Duldung eine Möglichkeit sein, ihren Aufenthalt zu sichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (vgl. § 60c AufenthG sowie § 16g AufenthG).

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Elke Heßelmann
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