Integrationskursdesaster

cw. Nach dem Trägerrundschreiben des BAMF vom 09.02.2026 werden Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Ermessensduldung sowie Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach §§ 24, 25 Abs. 3 und Abs. 5 AufenthG künftig bei freien Plätzen nicht mehr nach § 44 Abs. 4 S. 2 AufenthG zum Integrationskurs zugelassen.

Es stellt sich die Frage, ob der mit § 44 Abs. 4 S. 2 AufenthG durch die Gesetzgebung eröffnete Zugang zu Integrationskursen durch eine Verwaltungsentscheidung, hier des BMI, faktisch außer Kraft gesetzt werden darf. Damit kann das in der Regelung enthaltene Ermessen nicht mehr ausgeübt werden. Der „Zulassungsstopp“ könnte daher im Hinblick auf den aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungsrechtlich problematisch sein.

Grundsätzlich wird die Einschränkung schwerwiegende und bereits kurzfristig spürbare Folgen haben: für die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen, für ihre Arbeitsmarktintegration und damit auch für die Arbeits- und Fachkräftesicherung in Deutschland. Integrationskurse sind für viele Geflüchtete der zentrale, strukturierte Einstieg in den systematischen Spracherwerb sowie in die Orientierung im Alltag und in der Arbeitswelt. Wenn dieser Zugang wegfällt, verschieben sich Integrationsverläufe oft über Jahre nach hinten, Qualifizierung wird erschwert und Beschäftigungsaufnahmen werden verhindert oder bleiben in prekären Segmenten. Dies sehen wir insbesondere auch mit Blick auf die stark gesunkenen BAMF-Schutzquoten und die dadurch zu erwartenden zahlreichen Klageverfahren mit großer Sorge. 2025 dauerte ein durchschnittliches Asylverfahren beim BAMF 12,2 Monate, ein durchschnittliches verwaltungsgerichtliches Klageverfahren 14,3 Monate – mit großer Varianz je nach Herkunfts- und Bundesland (vgl. Drucksache 21/3999).

Arbeitgeber*innen berichten zudem, dass fehlende Sprachkompetenzen die Einarbeitung und Teamkommunikation ebenso wie Arbeitsschutzunterweisungen und Weiterbildungen deutlich erschweren. Für Jobcenter und Kommunen entstehen hohe Folgekosten bei gleichzeitig ungenutzten Potenzialen für Ausbildung und Beschäftigung. Personen, die nicht arbeiten, belasten finanziell die Sozialsysteme, anstatt Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge zu generieren.

Sprachkenntnisse sind darüber hinaus grundsätzlich eine Schlüsselvoraussetzung für Teilhabe: im Kontakt mit Behörden, im Bildungsbereich, in der Gesundheitsversorgung, im Ehrenamt und im gesellschaftlichen Miteinander. Wer Sprache verlässlich und kontinuierlich erlernt, kann Rechte wahrnehmen, Pflichten verstehen, selbstständig handeln und am öffentlichen Leben teilnehmen. Ein Ausschluss ganzer Gruppen von Geflüchteten – wie Personen aus der Ukraine oder Asylsuchende – von dem zentralen staatlichen Sprachförderinstrument ist deshalb nicht nur arbeitsmarktpolitisch, sondern auch integrations- und gesellschaftspolitisch ein deutlicher Rückschritt.

Wer keinen Zugang zum Integrationskurs erhält, wird in der Regel auch an keinem Berufssprachkurs teilnehmen können, da hierfür zumeist ein Sprachniveau von B1 GER vorausgesetzt wird. Der faktische Ausschluss auch von Berufssprachkursen wirkt sich wiederum auf die Möglichkeiten der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und der Studienaufnahme aus, da hierfür ein höheres Sprachniveau (B2 oder C2 GER) vorausgesetzt wird.

Aus der Praxis wissen wir, dass gerade die nun betroffenen Gruppen besonders auf verlässliche Kurszugänge angewiesen sind. Viele Menschen leben über längere Zeit in unsicheren oder belastenden Lebenssituationen. Sie haben oftmals erschwerte Rahmenbedingungen wie fehlende Kinderbetreuung, gesundheitliche Einschränkungen oder lange Wege im ländlichen Raum und sind häufig von Rassismus und Diskriminierung betroffen. Eine Einschränkung beim Zugang zu Integrationskursen verschärft bestehende Ungleichheiten, statt sie abzubauen. Planbare, kontinuierliche Angebote hingegen schaffen Stabilität und ermöglichen die nächsten Schritte in Richtung Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung.

Zahlreiche Analysen zum Arbeits- und Fachkräftebedarf weisen seit Jahren auf wachsende Engpässe in vielen Branchen und Regionen hin, was sich durch den demografischen Wandel noch verschärfen wird. Denn dieser ist jetzt da: In diesem Jahr wird das Erwerbspersonenpotenzial erstmals um 40.000 Personen sinken. Deutschland ist darauf angewiesen, dass Zuwanderung und Integration schnell und nachhaltig gelingen. Forschung zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zeigt nachdrücklich, wie zentral Sprachkompetenzen für (qualifikationsadäquate) Beschäftigungsaufnahme und die langfristige Stabilisierung auf dem Arbeitsmarkt sind. Eine Politik, die den Zugang zu systematischer Deutschförderung für große Gruppen beschneidet, konterkariert die Ziele der Fach- und Arbeitskräftesicherung und schwächt die Wirksamkeit weiterer arbeitsmarktpolitischer Instrumente.

Aber welche Möglichkeiten gibt es nun, doch am Integrationskurs teilzunehmen?

Antworten darauf finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/integrationskurse-viele-wege-fuehren-zur-berechtigung/