In aller Kürze: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

cw. Zum Jahreswechsel gab es einige gesetzliche Änderungen, von denen wir Ihnen hier eine Auswahl vorstellen möchten:

Übergang aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht

Die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG zu beantragen, ist – wie geplant – zum Jahresende ausgelaufen. Unklar war jedoch, wie der Übergang in die §§ 25a und b AufenthG bei Personen abläuft, deren Chancenaufenthalt erst nach dem 31.12.2025 ausläuft. Dies ist jetzt geklärt – Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG besitzen, können vor Ablauf (aber spätestens bis zum 30.06.2027) einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder b AufenthG stellen, der dann die Fiktionswirkung entfaltet.

Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz

Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren eingebürgert zu werden, wurde gestrichen. In der Praxis wird dies wenig Auswirkungen haben, da die Voraussetzungen dafür extrem hoch waren. Zudem wird eine zehnjährige Sperrfrist eingeführt für Personen, die bei der Einbürgerung einen Täuschungsversuch vorgenommen haben. Rechtsmittel haben hier keine aufschiebende Wirkung.

Abschaffung der Pflichtvertretung in Abschiebungshaftsachen

Zum 01.06.2026 endet die verpflichtende Beiordnung einer anwaltlichen Vertretung in Abschiebehaftverfahren.

Festlegung „sicherer Herkunftsstaaten“ durch Rechtsverordnung der Bundesregierung

Der neue § 29b AsylG sieht vor, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates sichere Herkunftsländer festlegen kann. Aktuell finden sich auf der Liste dieselben Länder, wie auf der altbekannten Liste nach § 29a AsylG. § 77 Abs. 5 AsylG sieht nun vor, dass Verwaltungsgerichte Verfahren aussetzen und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einholen können, wenn sie die Bestimmung als sicheres Herkunftsland für rechtswidrig erachten. Weitere Infos zu den verschiedenen nationalen und EU-weiten Listen sicherer Herkunftsländer finden Sie auf Seite 12 in diesem Magazin.