AWO-Bilanz: „Zwei Jahre Bezahlkarte“
gh. Seit Mai 2024 können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über eine Bezahlkarte gewährt werden. Nach zwei Jahren hat der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt die gesammelten Erfahrungen mit der Bezahlkarte unter die Lupe genommen.
Neben der Ausgestaltung auf der lokalen Ebene geht die Bilanz auf die Folgen der Bezahlkarte ein. Nicht nur, dass günstige Einkaufsmöglichkeiten wie Flohmärkte oder Second-Hand-Verkäufe nicht wahrgenommen werden können. Einen besonderen Einschnitt erleben laut Bericht vor allem Familien bei der sozialen Teilhabe ihrer Kinder. Viele Angebote können schlicht nicht mit Karte bezahlt werden oder benötigen eine umständliche Zusatzgenehmigung, sei es der Sportvereinsbeitrag, der Schulausflug oder Ferienfreizeitangebote.
Darüber hinaus erhöht die Bezahlkarte den Aufwand, der in Behörden und Beratungsstellen geleistet wird; sei es durch technische Störungen oder komplexe Funktionen.
In vielen Regionen bleibt die Bezahlkarte ein verwalterisch aufwendiges Instrument, das Menschen ihre Selbstständigkeit nimmt und sie vom gesellschaftlichen Leben ausschließt.
Die AWO-Analyse zur Bezahlkarte finden Sie unter: https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Stellungnahmen/StellungnAWO/20260515_Zwei-Jahre-Bezahlkarte-fuer-Gefluechtete__1_.pdf
Um Personen mit einer Bezahlkarte wieder ein höheres Maß an Teilhabe zu ermöglichen, haben sich verschiedene Akteur*innen auf den Weg gemacht, sogenannte „solidarische Wechselstuben“ in Thüringen einzurichten. Menschen mit Bezahlkarte können mit der Karte gekaufte Gutscheine gegen Bargeld tauschen und es selbstbestimmt nutzen.
Mehr Informationen und die Orte der Wechselstuben finden Sie auf der Webseite: https://neinzurbezahlkarte.de/thueringen/


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