Arbeitsmarktzugang nach der GEAS-Reform
Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ und der „Sofort-raus-aus-der-Arbeit-Plan“
cw. Als einen der Hauptbeiträge für diese Ausgabe von BLEIBdran+ hatten wir geplant, die umfangreichen und hochkomplexen Änderungen beim Arbeitsmarktzugang für Personen mit Duldung und Gestattung zu erläutern. Das ist für sich genommen schon eine gewisse Herausforderung, denn der neue § 61 AsylG ist so formuliert, dass sich mannigfaltige Fragen stellen.
Zum Beispiel gibt es im § 61 Abs. 1 S. 4 AsylG n.F. neue Versagensgründe bei Mitwirkungspflichtverletzungen. Hier stellen sich konkrete Fragen, die bisher nicht beantwortet sind, z. B. wie die Ausländerbehörde die wiederholte oder erhebliche und unentschuldigte Mitwirkungspflichtverletzung im Asylverfahren, für das das BAMF zuständig ist, überhaupt prüfen soll. Oder ob es für den eventuellen Austausch zwischen den Behörden überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt. Oder inwiefern hier eine richtlinienkonforme Auslegung sichergestellt werden kann. Denn nach Art. 17 Abs. 1 EU-AufnahmeRL (2024/1346) darf ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt nach sechs Monaten nur erfolgen, wenn die Mitwirkungspflichtverletzung die Ursache für eine Verzögerung des Asylverfahrens ist.
Viele Unklarheiten gibt es auch mit Blick auf die Arbeitsverbote während eines beschleunigten Verfahrens. Unklar ist hier zum Beispiel, ob Antragsteller*innen und Ausländerbehörden über die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens informiert werden und falls ja, wie dies erfolgt. Auch ist fraglich, ob das beschleunigte Verfahren mit der Entscheidung des BAMF oder mit Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren endet. Und wir wissen nicht, in welchen Fällen eine bereits erteilte Beschäftigungserlaubnis wegen der Anwendung des beschleunigten Verfahrens widerrufen oder zurückgenommen werden kann.
Dies sind nur einige der Fragen, die sich stellen – sie verdeutlichen aber bereits, wie komplex der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nun geregelt ist. Daher ist es für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die SPD-Bundestagsfraktion hier von einem Verhandlungserfolg spricht. In den Medien hatte das BMI die Änderungen beim Arbeitsmarktzugang „Sofort-in-Arbeit-Plan“ geframed, was wohl ebenfalls dazu beigetragen hat, dass die Änderungen in der Öffentlichkeit als Verbesserung wahrgenommen wurden – obgleich es in der Praxis deutliche Verschlechterungen gibt.
Als wäre es nicht schon komplex genug, hat die Bundesregierung am 08.06.2026, also wenige Tage, bevor die nderungen durch die GEAS-Reform am 12.06.2026 in Kraft getreten sind, einen Änderungsantrag (BT-Drucksache 21/4081) eingereicht, der am 12.06.2026 im Bundestag verabschiedet wurde. Im „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ verstecken sich Neuregelungen beim Arbeitsmarkt, die enorme Auswirkungen haben werden.
So sollen Personen mit Duldung, die aus Ländern auf der EU-Liste der sicheren Herkunftsstaaten stammen – beispielsweise aus der Türkei – nicht arbeiten dürfen. Eine Übergangsregelung für Personen, die bereits arbeiten, sucht man vergeblich. Damit könnte es auch passieren, dass Ausländerbehörden bei Personen, die bereits eine Beschäftigungserlaubnis haben, diese widerrufen, sodass die Gefahr besteht, dass bereits begonnene Arbeitsverhältnisse abgebrochen werden müssten. Das BMI behauptet, hier sei „ein Fehler“ passiert; es soll – zumindest für Personen, die bereits in Arbeit sind – eine „Korrektur der Korrektur“ erfolgen.
Im Änderungsantrag ist zudem geregelt, dass auch bereits anhängige Asylverfahren nach neuem Recht zu entscheiden sind – anders als erwartet, denn der ursprünglich beschlossene § 87e AsylG hatte sehr deutlich geregelt, dass diese nach „altem Recht“ zu entscheiden sind und auch das BAMF wurde dementsprechend geschult. Auch hier gibt es in der Praxis etliche Fragezeichen, zumal dem BAMF eine mehrmonatige Übergangsfrist gewährt wird, in der Anträge nach dem für Antragsteller*innen günstigeren Regeln zu entscheiden seien. Am Tag, an dem die GEAS-Reform in Kraft tritt, war also nur eins perfekt – das Chaos.


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