Ein bisschen mehr Gerechtigkeit für afrikanische Geflüchtete in Thüringen
Zum 31.12.2023 ist die ThürVGZVO (Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Streitigkeiten nach dem Ausländergesetz und dem Asylverfahrensgesetz) außer Kraft getreten. Jetzt sind nur noch im gerichtlichen Asylverfahren die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte nach Herkunftsländern aufgeteilt. Das ist neu durch die Thüringer Asylstreitigkeitenzuständigkeitsverordnung (ThürAsylVGZustVO) geregelt.

