Bundesweite Umfrage zur Verlängerungspraxis von Aufenthaltspapieren
Interview mit Silvia Floris | Projektmitarbeiterin „NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“
BLEIBdran+: Im Rahmen der AG Aufenthaltsverfestigung hast du mit weiteren Kolleg*innen eine Umfrage erstellt zum Thema Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen. Jetzt habt ihr die Ergebnisse veröffentlicht. Warum war es euch so wichtig, diese Umfrage zu machen?
Silvia Floris: Die Bescheinigungen über den gestatteten oder geduldeten Aufenthalt sind Dokumente über den Aufenthaltsstatus. Sie geben Auskunft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf. Im Austausch mit den Kolleg*innen aus den WIR-Netzwerken haben wir festgestellt, dass es bei der Ausstellung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen seitens der Ausländerbehörden zu Verzögerungen kommt und Unklarheit über den Ablauf des Verlängerungs- und Antragsverfahrens besteht. So kommt es immer wieder für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung zu zeitlichen Lücken, während derer sie ohne entsprechende Dokumente bleiben. Liegt keine gültige Aufenthaltsgestattung oder Duldung vor, ist auch keine Erwerbstätigkeit erlaubt. In Bayern und Hamburg wurde dazu sogar die Landesregierung befragt, ob es wirklich so ist, dass die Personen während dieser „Verlängerungslücken“ nicht arbeiten dürfen. Die Antwort war eindeutig: „[es] besteht eine Akzessorietät zwischen der Nebenbestimmung einerseits und der Aufenthaltsgestattung bzw. der Duldung andererseits. Sobald diese erlöschen bzw. nicht mehr erteilt werden, hat auch die Nebenbestimmung bzgl. der erlaubten Erwerbstätigkeit keinen Bestand mehr.“
BLEIBdran+: Haben euch die Ergebnisse überrascht?
Silvia Floris: Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen grundsätzlich die Eindrücke, die die WIR-Mitarbeitenden in ihrer Beratungspraxis gesammelt haben: Es kommt demnach relativ regelmäßig und häufig zu Lücken bei der Verlängerung von Bescheinigungen über den gestatteten oder geduldeten Aufenthalt. Die Gravität der Ergebnisse hat mich persönlich jedoch überrascht. 64 % der befragten Berater*innen haben angegeben, dass aufgrund einer „Verlängerungslücke“ Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisse nicht aufgenommen werden konnten. Fast genau so viele gaben an, dass bestehende Verhältnisse abgebrochen werden mussten. Aus der Umfrage wird deutlich, dass es kein Randphänomen ist, sondern ein erhebliches strukturelles Problem. Die Auswirkungen sowohl für Betroffene als auch für Arbeitgeber*innen sind vielfältig und teilweise dramatisch!
BLEIBdran+: Was für Empfehlungen habt ihr daraus abgeleitet?
Silvia Floris: Mit Blick auf den Arbeitsmarkt gilt es zu vermeiden, dass Beschäftigungsverhältnisse unter- oder abgebrochen werden müssen oder gar nicht erst aufgenommen werden können. Dafür sollten die Ausländerbehörden ein klar strukturiertes, transparentes und funktionierendes Verfahren zur Verlängerung von Bescheinigungen über den gestatteten oder geduldeten Aufenthalt sowie über die Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis entwickeln – idealerweise ein einheitliches! Dieses Verfahren sollte klar, verständlich und mehrsprachig an Geflüchtete, Beratungsstellen und auch an Arbeitgeber*innen kommuniziert werden. Schließlich sollten die Ausländerbehörden für wichtige, kurzfristig zu klärende Anliegen offene Vorsprachetermine anbieten und grundsätzlich über die üblichen Wege (Telefon, E-Mail) erreichbar sein und aufklärend an der Seite von Geflüchteten, Berater*innen und Arbeitgeber*innen stehen.
Die Ergebnisse der Umfrage zur Verlängerungspraxis von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen finden Sie unter: https://nifa-bw.de/sites/default/files/materialien/2026-07/20260706_Arbeitsmartkteilhabe_Verlaengerungspraxis_final.pdf




