Rassismusvorwürfe gegen den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Gera

Am 28.06.2024 veröffentlichte die Autonome Antifa Freiburg ein brisantes Kommuniqué– demzufolge hat Vizepräsident Dr. Fuchs über Jahre homophobe, sexistische und rassistische Äußerungen im Internetforum „Tradition mit Zukunft“ getätigt.

EU-Rat beschließt Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie

Der aktuelle Durchführungsbeschluss muss nun noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

BMI-Anwendungshinweise zum Chancenaufenthalt aktualisiert

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat aktualisierte Anwendungshinweise zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetzes herausgegeben.

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts – für mehr gesellschaftliche Teilhabe

Der Bundesrat hat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Gute Integration und die Lebensleistung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationsbiografien in Deutschland sollen mehr Beachtung finden. Dennoch gibt es neben den Erleichterungen auch deutliche Verschärfungen.

Verschärfung bei Ausweisung, Abschiebung, Abschiebehaft, Ausreisegewahrsam …

Das Rückführungsverbesserungsgesetz beinhaltet neben den hier vorgestellten Regelungen zahlreiche Verschärfungen bei Ausweisungen, Abschiebungen, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, die teilweise verfassungsrechtlich bedenklich sind.

Änderungen bei der „Blauen Karte EU“

Im November 2023 ist ein erster Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Dabei ergeben sich auch Neuerungen für den Zugang zur Blauen Karte EU. BLEIBdran+ hat sich mit den neuen Voraussetzungen für die Beantragung mit Fokus auf die Zielgruppe Geflüchtete beschäftigt und eine kurze Zusammenfassung für Beratende erstellt.

Subsidiärer Schutz – jetzt für drei Jahre!

Eine positive Änderung durch das Rückführungsverbesserungsgesetz ist, dass die Geltungsdauer von Aufenthaltstiteln nach § 25 Abs. 2, 2. Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG), von nur einem auf drei Jahre verlängert wurde.

Asylbewerberleistungsgesetz – Analogleistungen erst nach 36 Monaten

Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz wurde die Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von 18 auf 36 Monate erhöht.

Symbolbild für den Spurwechsel. Zu sehen ist eine Autobahnabfahrt

Ein wenig Spurwechsel

Durch die Neuerungen im „Gesetz zur Weiterentwicklung Fachkräfteeinwanderung“ und in der „Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ werden einige (leider wenige) neue Möglichkeiten des Spurwechsels geschaffen.