Asylbewerberleistungsgesetz – Analogleistungen erst nach 36 Monaten
Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz wurde die Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von 18 auf 36 Monate erhöht.
Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz wurde die Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von 18 auf 36 Monate erhöht.
Durch die Neuerungen im „Gesetz zur Weiterentwicklung Fachkräfteeinwanderung“ und in der „Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ werden einige (leider wenige) neue Möglichkeiten des Spurwechsels geschaffen.
Für Inhaber*innen einer Duldung besteht seit dem 01.03.2024 bei bereits aufgenommener Ausbildung während des Asylverfahrens oder bei Aufnahme einer Ausbildung wie bisher die Möglichkeit, eine Ausbildungsduldung gem. § 60c AufenthG zu erhalten. Neu ist die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung gem. § 16g AufenthG zu erhalten.
Bei der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG gibt es einige Änderungen. Sie wurde im Rahmen von Änderungen im Bundesvertriebenengesetz, das am 20.12.2023 in Kraft getreten ist, entfristet (sonst wäre die Regelung Ende 2023 ausgelaufen). Die neue Beschäftigungsduldung gilt also unbegrenzt.
Menschen, die verpflichtet sind, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, dürfen jetzt bereits nach sechs Monaten (bisher neun Monate) nach Asylantragstellung eine Arbeit aufnehmen.
Die Situation am Verwaltungsgericht Gera treibt uns schon lange um. Viele unserer Klient*innen berichten von schlechten Erfahrungen im gerichtlichen Asylverfahren, insbesondere in Verfahren mit Vizepräsident Dr. Bengt-Christian Fuchs.
Jetzt gibt es Zahlen, die unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigen.
Es besteht kein offizielles Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesregierung und der Regierung im Irak. Allerdings gibt es eine nicht-öffentliche Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern vom Mai 2023.
Gem. § 5 AufenthV sind die Voraussetzungen für die Erteilung des Reiseausweiseses für Ausländer*innen, dass ein Pass oder Passersatz nachweislich nicht im Besitz ist und dieser auch nicht auf zumutbare Weise erlangt werden kann.
Hier finden Sie die bundesweite Erlasslage zum Ausländerrecht.
Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH
Wallstraße 18
99084 Erfurt
Tel.: 0361 511 500 100
E-Mail: migration@ibs-thueringen.de
Impressum | Datenschutzinformationen | Erklärung zur Barrierefreiheit | Barriere melden über das Kontaktformular auf der Webseite vom Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH

Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine benutzerfreundliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen. Einige Cookies sind für die Grundfunktionen notwendig, andere sind optional und dienen der Eibettung von Videos über Youtube oder sozialen Medien. Die Verwendung optionaler Cookies erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung, die Sie jederzeit ändern oder widerrufen können. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Datenschutzerklärung: Datenschutzinformationen https://bleibdranplus.de/datenschutzinformationen/
Akzeptieren.Ablehnen.EinstellungenWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzinformationen