Flickenteppich Bezahlkarte

Die Praxis zur Bezahlkarte in den Thüringer Landkreisen ist sehr divers – die Landkreise haben unterschiedliche Anbieter, zudem werden Gebietseinschränkungen unterschiedlich gehandhabt. Viele Landkreise haben die Karte auf den Landkreis beschränkt, was durchaus fragwürdig ist, wenn keine ausländerrechtliche Residenzpflicht besteht, denn diese Einschränkung kommt einer De-facto-Residenzpflicht nahe.

Unterschiedlich ist auch, welchen Personen die Bezahlkarte erteilt wird, wie die Ausgabe an Familien gestaltet wird und wieviel Bargeld abgehoben werden kann.

In manchen Landkreisen kann der notwendige persönliche Bedarf nach dem AsylbLG komplett bar abgehoben werden, in manchen Landkreisen können nur 50 Euro im Monat in bar abgehoben werden.

In Greiz ist der Bargeldbetrag für das dritte Kind sogar auf lediglich 20 Euro pro Monat beschränkt, eine Bargeldabhebung ist grundsätzlich nicht möglich, die Auszahlung erfolgt im Amt.

Auch die Einschränkungen im Zahlungsverkehr unterscheiden sich. Einen Überblick bietet die Übersicht vom Flüchtlingsrat Thüringen e. V.:

https://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/Asylverfahren/2024%2012%20%C3%9Cbersicht%20LK%20Bezahlkarte%2C%20%C3%BCa.pdf