Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht

cw. Die Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht sind eine der interessantesten Veranstaltungen im Migrationsbereich für ausländerrechtliche Themen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Hinweise aus der Praxis. Seit 1985 finden sich an der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart jährlich Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Medien, Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften zusammen.

Den Eröffnungsvortrag hielt die ehemalige Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer – dieser hat uns tief beeindruckt. Sie sprach über Mitmenschlichkeit in der juristischen Form – also über die Grund- und Menschenrechte, welche für alle gelten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Sie erinnerte daran, dass Deutschland das Land ist, das nach dem Grauen des Nationalsozialismus zum weltweit beachteten Leuchtturm geworden ist, der beständig Signale für den Schutz der Menschenrechte aussendet – mit allen Höhen und Tiefen sei Deutschland im internationalen Vergleich immer noch Rechtsstaat pur.

Sie sprach über die wichtige Rolle der europäischen und nationalen Gerichte, wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder dem Bundesverfassungsgericht. Sie betonte die aktuellen Angriffe auf Grund- und Menschenrechte, und wie sehr die Gerichte aktuell unter Beschuss stehen durch den Versuch der Exekutive, Rechtsbindung in der Praxis zu relativieren.

Auf nationaler Ebene sei hier das Paradebeispiel die Weigerung von Innenminister Dobrindt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Zurückweisungen an der Grenze zu beachten.

Sehr lange sei es selbstverständlich gewesen, dass Exekutive und Verwaltung Gerichtsurteile respektieren. Behörden hätten gewartet, bis Gerichte entscheiden, und bei vergleichbaren Fällen ihr Handeln an die gefällten Entscheidungen angepasst. Diese eigentliche Selbstverständlichkeit eines funktionierenden Rechtsstaats scheine nicht mehr selbstverständlich.

Maßstäbe der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts würden nicht nur hinterfragt, sondern öffentlich in Abrede gestellt und nicht anerkannt – wie das Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz von 2012 mit dem bekannten Satz “Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar”, was für die Bundesregierung nicht mehr maßgeblich zu sein scheint. Und Frau Dr. Baer stellte fest, dass es akuten Handlungsbedarf gebe. Sie forderte eine Rückbesinnung auf die Maßstäbe und Klarheit über die Funktion der Grund- und Menschenrechte in einer Demokratie: nämlich zum einen, dass sie “rote Linien” ziehen, dass sie auf der anderen Seite aber auch Spielräume eröffnen, die akzeptiert werden müssen – auch wenn diese nicht der eigenen politischen Ausrichtung entsprechen. Entscheidungen in der Politik könnten sich ändern und revidieren, aber das sei kein Freibrief für Willkür.

Den Vortrag von Professorin Baer sowie weitere spannende Vorträge und Forenbeiträge der Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht hat die Akademie unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.akademie-rs.de/programm/veranstaltungs-rueckschau/einzelansicht/veranstaltung-26003