Änderungen bei den Berufssprachkursen
ga., gh. Mit einem Trägerrundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19.05.2026 wurde ein neuer Berufssprachkurs (BSK) vorgestellt. Zum 01.07.2026 wurde damit der „B2-BSK – Gezielte Prüfungsvorbereitung für Wiederholende“ eingeführt.
Teilnehmer*innen, die die Prüfung des regulären B2-BSK nicht bestanden haben, dürfen den Kurs nicht wiederholen. Anstelle des Kurses mit 400 oder 500 Unterrichtseinheiten (UE) tritt der neue Kurs zur Prüfungsvorbereitung, der nur noch 200 UE umfasst.
Für Personen, die die Prüfung nur knapp verfehlt haben, ist dies ein effizienter Weg zum Zertifikat. Für Personen, die jedoch aus größeren Verständnisproblemen das Prüfungsziel nicht erreicht haben, wird der Wiederholungskurs durch die Verkürzung umso herausfordernder.
Zumal Sprachkurse in Thüringen generell ein rares Gut sind und Teilnehmende teils monatelang auf einen freien Platz warten. Zeit, in der man das Gelernte auch schnell wieder vergisst. Sollte kein zeitnaher Übergang in einen dieser neuen Kurse möglich sein, wird sich die Zahl der Personen deutlich erhöhen, die auf dem Sprachniveau B1 stehen bleiben. In vielen Fällen bedeutet dies einen faktischen Ausschluss von Berufsausbildungen in Thüringen.
Das Trägerrundschreiben finden Sie unter folgendem Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Rundschreiben/2026/260519-traegerrundschreiben-13-26.html



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