EU-Parlament macht den Weg frei für Abschiebezentren außerhalb der EU
gh. Das Europäische Parlament hat am 17.06.2026 in Straßburg eine massive Verschärfung der EU-Abschieberegeln beschlossen. Damit wurde die Grundlage gelegt, Abschiebezentren in Drittstaaten zu installieren und zu nutzen. Beschlossen wurde das mit den Stimmen der konservativen (EVP) und rechten, teils rechtsextremen Fraktionen. Im Anschluss an ihre gewonnene Abstimmung stimmten rechte bzw. rechtsextreme Parlamentarier*innen einen Sprechgesang an. „Send them Back“ grölten sie, pfiffen und klatschten, und ließen keinen Zweifel daran, welche geistige Gesinnung ihnen Vorbild ist.
Mit diesem Gesetz soll es künftig möglich sein, Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Rückkehrzentren (sog. Return Hubs) außerhalb der EU unterzubringen, wenn sie nicht in ihre Herkunftsländer verbracht werden können. Entsprechende Abkommen werden von mehreren EU-Staaten, darunter auch Deutschland, bereits geprüft.
Zum Gesetz gehören auch neue Pflichten der Zusammenarbeit bei der eigenen Rückführung. Werden diese nicht erfüllt, drohen Sanktionen – bis zum Freiheitsentzug. Die Abschiebehaftdauer wurde hierfür auch auf 24 Monate angehoben mit einer Möglichkeit der Verlängerung in bestimmten Fällen. Darüber hinaus dürfen Behörden Hausdurchsuchungen anordnen sowie persönliche Gegenstände beschlagnahmen lassen, um die Rückführung vorzubereiten.
Unbegleitete Minderjährige sollen nicht nach den neuen Regeln abgeschoben werden können; Familien mit Kindern und Jugendlichen schon.
Das Gesetz steht nicht nur in der Kritik, wichtige Grundrechte in Europa auszuhöhlen. Durch die erneute gemeinsame Abstimmung der EVP mit rechten Fraktionen gibt es kaum noch einen Zweifel an der längst gefallenen Brandmauer im Europaparlament.
Das Gesetz muss von den EU-Staaten noch bestätigt werden. Dies gilt jedoch als Formsache.


