Fit in Ausbildung und Schule ist zum 1. Juli gestartet
Am 01.07.2024 startete unser Kurs FiAS – Fit in Ausbildung und Schule. Insgesamt elf Teilnehmende werden in vier Wochen auf eine Ausbildung oder den Schulbesuch vorbereitet.
Am 01.07.2024 startete unser Kurs FiAS – Fit in Ausbildung und Schule. Insgesamt elf Teilnehmende werden in vier Wochen auf eine Ausbildung oder den Schulbesuch vorbereitet.
Am 26. Juni 2024 fand der gemeinsame Fachtag der WIR-Netzwerke aus Sachsen und Thüringen statt. Unter dem Titel „Stadt – Land – Flucht“ sprachen Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis über die Chancen und Herausforderungen für Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt in ländlichen Räumen.
Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) hat für den Paritätischen Gesamtverband eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die bei unseren BLEIBdran+-Berater*innen auf viel Liebe gestoßen ist. Denn die Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz scheint manchmal wie eine Wissenschaft für sich. Wir durften Claudius Voigt ein paar Fragen stellen:
Interview mit Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen
Der Bundesrat hat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Gute Integration und die Lebensleistung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationsbiografien in Deutschland sollen mehr Beachtung finden. Dennoch gibt es neben den Erleichterungen auch deutliche Verschärfungen.
Das Rückführungsverbesserungsgesetz beinhaltet neben den hier vorgestellten Regelungen zahlreiche Verschärfungen bei Ausweisungen, Abschiebungen, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, die teilweise verfassungsrechtlich bedenklich sind.
In der Beratungspraxis treffen wir immer wieder auf Ratsuchende, die Fragen zu ihren Bescheiden und der festgelegten Höhe der Gebühren haben. Denn wer ein (Arbeits-)Einkommen hat, muss auch für die Unterbringung zahlen.
Der vorliegende Artikel widmet sich der Frage, welche rechtlichen Grundlagen bei der Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschafts- oder Einzelunterkünften anzuwenden sind.
Am 23.12.2023 ist das „Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten“ in Kraft getreten. In Anlage II des Asylgesetzes sind seitdem also neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zehn Staaten als „sicher“ aufgelistet. Neben Georgien und der Republik Moldau sind das schon seit Jahren Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo, Serbien, Senegal sowie Ghana.
Doch aus welchen Gründen suchen Menschen aus Georgien und der Republik Moldau eigentlich Asyl?
Unter unseren Ratsuchenden herrscht derzeit eine große Unsicherheit bezüglich der neuen Strategie im Jobcenter. Besonders die Sprachförderung bis maximal B1 und der anschließende rasche Übergang in den Arbeitsmarkt werfen gerade bei gut ausgebildeten Fachkräften Fragen auf. Wir haben die Ängste unserer Ratsuchenden gesammelt.
Zum 31.12.2023 ist die ThürVGZVO (Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Streitigkeiten nach dem Ausländergesetz und dem Asylverfahrensgesetz) außer Kraft getreten. Jetzt sind nur noch im gerichtlichen Asylverfahren die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte nach Herkunftsländern aufgeteilt. Das ist neu durch die Thüringer Asylstreitigkeitenzuständigkeitsverordnung (ThürAsylVGZustVO) geregelt.
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