Was hat es mit dem JOB-TURBO auf sich?
Interview mit Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen
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Interview mit Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen
Der Bundesrat hat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Gute Integration und die Lebensleistung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationsbiografien in Deutschland sollen mehr Beachtung finden. Dennoch gibt es neben den Erleichterungen auch deutliche Verschärfungen.
Das Rückführungsverbesserungsgesetz beinhaltet neben den hier vorgestellten Regelungen zahlreiche Verschärfungen bei Ausweisungen, Abschiebungen, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, die teilweise verfassungsrechtlich bedenklich sind.
In der Beratungspraxis treffen wir immer wieder auf Ratsuchende, die Fragen zu ihren Bescheiden und der festgelegten Höhe der Gebühren haben. Denn wer ein (Arbeits-)Einkommen hat, muss auch für die Unterbringung zahlen.
Der vorliegende Artikel widmet sich der Frage, welche rechtlichen Grundlagen bei der Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschafts- oder Einzelunterkünften anzuwenden sind.
Am 23.12.2023 ist das „Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten“ in Kraft getreten. In Anlage II des Asylgesetzes sind seitdem also neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zehn Staaten als „sicher“ aufgelistet. Neben Georgien und der Republik Moldau sind das schon seit Jahren Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo, Serbien, Senegal sowie Ghana.
Doch aus welchen Gründen suchen Menschen aus Georgien und der Republik Moldau eigentlich Asyl?
Unter unseren Ratsuchenden herrscht derzeit eine große Unsicherheit bezüglich der neuen Strategie im Jobcenter. Besonders die Sprachförderung bis maximal B1 und der anschließende rasche Übergang in den Arbeitsmarkt werfen gerade bei gut ausgebildeten Fachkräften Fragen auf. Wir haben die Ängste unserer Ratsuchenden gesammelt.
Zum 31.12.2023 ist die ThürVGZVO (Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Streitigkeiten nach dem Ausländergesetz und dem Asylverfahrensgesetz) außer Kraft getreten. Jetzt sind nur noch im gerichtlichen Asylverfahren die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte nach Herkunftsländern aufgeteilt. Das ist neu durch die Thüringer Asylstreitigkeitenzuständigkeitsverordnung (ThürAsylVGZustVO) geregelt.
Im November 2023 ist ein erster Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Dabei ergeben sich auch Neuerungen für den Zugang zur Blauen Karte EU. BLEIBdran+ hat sich mit den neuen Voraussetzungen für die Beantragung mit Fokus auf die Zielgruppe Geflüchtete beschäftigt und eine kurze Zusammenfassung für Beratende erstellt.
Eine positive Änderung durch das Rückführungsverbesserungsgesetz ist, dass die Geltungsdauer von Aufenthaltstiteln nach § 25 Abs. 2, 2. Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG), von nur einem auf drei Jahre verlängert wurde.
Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz wurde die Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von 18 auf 36 Monate erhöht.
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